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Die HCM4all GmbH, nachfolgend HCM4all genannt, stellt als Dienstleistung die HCM4all-Produktfamilie als Software as a Service (SaaS) bereit.
Mit der Dienstleistung erhält der VERTRAGSPARTNER die Möglichkeit, auf die Softwareapplikation, welche auf einem zentralen Internet-Server in Deutschland gehostet wird, durch Telekommunikation zuzugreifen und die Funktionalität der Softwareapplikation zu nutzen.
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der HCM4all. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von HCM4all bedürfen der Schriftform.
HCM4all ist berechtigt, diese AGB zu ändern, indem sie den Kunden im Einzelnen schriftlich über die Änderung informiert. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des Kunden, kann dieser den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung ihm gegenüber mit Ablauf der Monatsfrist wirksam.
HCM4all stellt dem VERTRAGSPARTNER im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten die HCM4all Produktfamilie unter Berücksichtigung geeigneter Parameter als „Software as a Service (Saas)“ zur Verfügung. Dieser Service wird gemäß der in § 4 geregelten Vergütung zur Verfügung gestellt.
Die ersten 30 Tage können Unternehmen die Plattform kostenfrei und bis auf den Kompetenzkatalog uneingeschränkt testen. Die Testphase beginnt mit der Aktivierung des Accounts.
Zur Inanspruchnahme kann sich das Unternehmen als möglicher VERTRAGSPARTNER auf der Plattform registrieren. Die Registrierung darf nur durch einen vertretungsberechtigten Mitarbeiter des VERTRAGSPARTNERS erfolgen. Die erforderlichen Daten müssen wahrheitsgetreu angegeben und bei Änderungen unmittelbar aktualisiert werden, um eine reibungslose Nutzung sicher zu stellen.
HCM4all ist berechtigt, jederzeit nach eigenem Ermessen einen Nachweis der Berechtigung zu verlangen. Übermittelt der für den VERTRAGSPARTNER handelnde Mitarbeiter die angeforderten Nachweise der Berechtigung zum Anlegen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der entsprechenden Aufforderung, kann HCM4all die Registrierung widerrufen.
Im Anschluss an die Anmeldung übersendet HCM4all dem Registrierenden an die angegebene Mobilnummer einen Authentifizierungscode sowie einen Link per Mail um das Passwort zu ändern, die AGB zu bestätigen und die SaaS Lösung von HCM4all zu nutzen. Ein Anspruch auf Nutzung der Leistungen von HCM4all besteht nicht.
Der VERTRAGSPARTNER ist für die Geheimhaltung der Anmeldedaten selbst verantwortlich. Es wird seinen Nutzernamen und das Passwort für den Zugang geheim halten, nicht weitergeben, keine Kenntnisnahme durch Unbefugte oder Dritte dulden oder ermöglichen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen. Bei einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder einem entsprechenden Verdacht wird der VERTRAGSPARTNER dies HCM4all unverzüglich anzeigen.
Dienstleistungen, die über den standardmäßig vorhandenen Leistungsumfang hinausgehen, erbringt HCM4all auf Zeit-und Materialbasis gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste.
Soweit HCM4all unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt, bzw. entgeltpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs-oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
Der VERTRAGSPARTNER erhält für die Laufzeit dieses Vertrages das zeitlich beschränkte, nicht ausschließliche Recht, auf das Produkt mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit dem Produkt verbundenen Funktionalitäten zu nutzen. HCM4all verpflichtet sich, das vertragsgegenständliche Produkt zur Nutzung über ein Datennetz zugänglich zu machen und die Speicherung der Produktsoftware und Daten auf einem Server durchzuführen.
Weitergehende Rechte erhält der VERTRAGSPARTNER nicht. Der VERTRAGSPARTNER ist nicht berechtigt, das Produkt über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen.
Dem VERTRAGSPARTNER ist es nicht gestattet das Produkt oder Teile desselben zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, es zu vermieten oder zu verleihen.
Wird die vertragsgemäße Nutzung des Produktes ohne Verschulden von HCM4all durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist HCM4all berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern.
Verträge bedürfen der Schriftform. Diese treten mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Die Laufzeit des Vertrages (Mindestmietzeit von HCM4all-Leistungen) ergibt sich aus der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisinformation.
Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit mit einer Frist von drei Kalendermonaten gekündigt werden. Ein bestehender Vertrag – sofern nicht anders vereinbart – verlängert sich automatisch jeweils um 12 Monate mit gleicher Kündigungsfrist.
Einzelne Leistungsbausteine können zum Ablauf der jeweiligen Mindestmietdauer werden, sofern der Betrieb der übrigen Module den funktionalen Wegfall zulässt.
Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei Vertragsbeendigung wird HCM4all dem VERTRAGSPARTNER den Datenbestand des VERTRAGSPARTNERS auf geeigneten, maschinenlesbaren Datenträgern zur Verfügung stellen und den gesicherten Datenbestand löschen.
Die Gebühren können jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres, frühestens jedoch nach der Mindestlaufzeit durch HCM4all angepasst werden. Eine Ankündigung erfolgt dabei spätestens 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres.
Der VERTRAGSPARTNER verpflichtet sich, die vereinbarten Preise fristgerecht zahlen. Dazu stellt der VERTRAGSPARTNER, der am Abbuchungsauftragsverfahren durch eine elektronische Lastschrift teilnimmt, die erforderliche Deckung auf seinem Konto sicher.
Aufrechnungsrechte stehen dem VERTRAGSPARTNER nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von HCM4all anerkannt worden sind.
Die Gebühr(en) für die Leistungsbereitstellung und weitere Dienstleistungen ergeben sich aus der gültigen Preisinformation und gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Vertragsparteien werden die jeweils anwendbaren, in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten.
Erhebt, verarbeitet oder nutzt der VERTRAGSPARTNER selbst oder durch HCM4all personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes HCM4all von Ansprüchen Dritter frei.
Es wird klargestellt, dass der VERTRAGSPARTNER sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“ bleibt (§ 11 BDSG). Der VERTRAGSPARTNER ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen vertragspartnerspezifischen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete Daten, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) – mit Ausnahme der von HCM4all bereitgestellten Daten – alleinberechtigt.
HCM4all nimmt keinerlei Kontrolle der für den VERTRAGSPARTNER gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung übernimmt ausschließlich der VERTRAGSPARTNER.
Die Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstige Systemkomponenten des HCM4all Produktes werden in einem Rechenzentrum von Dritten betrieben.
HCM4all weist darauf hin, dass es bei Internet-Applikationen trotz Einsatz von Firewall-Systemen, konsequentem Einsatz organisatorischer Mittel und weiteren Sicherheitsmaßnahmen nur einen dem jeweiligen technischen Stand entsprechenden Datenschutz gibt.
Die durchschnittliche Systemverfügbarkeit pro Jahr wird mit einem Wert von 99,5% garantiert.
Im Übrigen gelten die Vereinbarung über Auftragsdatenverarbeitung gem. § 11 BDSG.
HCM4all gewährleistet, dass die Leistungen bei vertragsgemäßem Einsatz nicht mit Mängeln behaftet sind. Eine unerhebliche Minderung bleibt außer Betracht. Unerheblich sind Mängel, sofern weder die produktive Nutzung noch die Nutzung der Kernfunktionalitäten beeinträchtigt sind.
Der VERTRAGSPARTNER hat Gewährleistungsansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Der VERTRAGSPARTNER hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. HCM4all wird die Analyse und Behebung des Fehlers durch kompetentes Personal und gemäß der im Markt anerkannten Standards durchführen. Der VERTRAGSPARTNER wird HCM4all – soweit erforderlich und zumutbar – bei der Beseitigung von Mängeln unterstützen.
HCM4all hat das Recht Mängel zu beseitigen. Dabei muss die Beseitigung von Mängeln, die den Einsatz eines Programmes nicht schwerwiegend beeinträchtigen, erst durch Lieferung einer weiterentwickelten Version erfolgen. Bei Bedarf wird HCM4all geeignete Maßnahmen zur Mängelbeseitung zwischen geplanten Releasewechseln ergreifen, soweit dies für HCM4all zumutbar ist.
Der VERTRAGSPARTNER kann eine angemessene Frist für die Beseitigung von Mängeln setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, kann der VERTRAGSPARTNER unter den gesetzlichen Voraussetzungen Herabsetzung der Vergütung oder – im Rahmen von § 11 – Schadensersatz verlangen.
Während eines Zahlungsverzugs des VERTRAGSPARTNERs in erheblicher Höhe (das Entgelt für zwei Monate) ist HCM4all berechtigt, den Zugang auf das HCM4all Produkt zu sperren und die öffentlichen Web-Seiten auf eine beliebige Web-Seite umzuleiten. Der VERTRAGSPARTNER bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.
Kommt der VERTRAGSPARTNER in Zahlungsverzug, kann HCM4all Verzugszinsen in Höhe von 0,5% / Monat geltend machen. Zusätzlich hat der VERTRAGSPARTNER die Kosten für das Mahnverfahren zu tragen.
Kommt der VERTRAGSPARTNER in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe des Betrages, der das Entgelt für drei Monate erreicht, in Zahlungsverzug, ist HCM4all berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Schadensersatzansprüche können in diesem Fall von HCM4all geltend gemacht werden.
Gerät HCM4all mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 11 dieses Vertrages. Der VERTRAGSPARTNER ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn HCM4all eine vom VERTRAGSPARTNER gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält.
HCM4all ist berechtigt, bei einem rechtswidrigen Verstoß des VERTRAGSPARTNERS gegen eine der vorstehenden (Paragraph 7) festgelegten wesentlichen Pflichten den Zugang auf das SaaS-Produkt und zu dessen Daten zu sperren.
Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. eine Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber HCM4all ausgeschlossen ist.
HCM4all ist berechtigt, bei missbräuchlicher Nutzung oder nicht autorisierten Zugriff die betroffenen Daten zu löschen.
HCM4all weist darauf hin, dass Internet-Dienste gleich welcher Art vom Grundsatz her als öffentliches Informationsmedium permanent zur Verfügung stehen. Weder HCM4all noch deren Mitarbeiter können gewährleisten, dass dieser Dienst ohne Unterbrechung und fehlerfrei zur Verfügung steht. Sollte die garantierte jährliche durchschnittliche Systemverfügbarkeit von 99,5% deutlich unterschritten werden, ist der VERTRAGSPARTNER berechtigt die Vergütung entsprechend zu kürzen.
HCM4all haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Im Übrigen haftet HCM4all nur, soweit HCM4all eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr, maximal jedoch 25.000 Euro.
Die Parteien sind von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt zurückzuführen ist. Als Umstände höherer Gewalt gelten Krieg, Streiks, Unruhen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von HCM4all nicht zu vertretende Umstände insbesondere Wassereinbruch, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.
Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.
Jeder mit HCM4all geschlossene Vertrag unterliegt deutschem Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
HCM4all ist es erlaubt, den VERTRAGSPARTNER als Referenzkunden auf der Homepage von HCM4all anzuführen.
Darüber hinaus ist es HCM4all nach der jeweiligen schriftlichen Genehmigung des VERTRAGSPARTNERS erlaubt, diesen in Werbeveröffentlichung als Referenzkunden anzugeben.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages und seiner Anhänge bedürfen der Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterzeichnen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages diesen Punkt bedacht hätten.
Der Gerichtsstand ist München.
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